Mietrecht – Fachanwalt für das alltägliche Leben

Das Mietrecht ist eine Rechtsmaterie, mit dem ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung kontinuierlich in Kontakt kommt, sei es auf Mieter- oder Vermieterseite. Da es sich mithin um ein Rechtsgebiet des alltäglichen Lebens handelt, wird seit jeher von vielen Experten gefordert, dass die mietrechtlichen Vorschriften sprachlich modernisiert und in einem übersichtlichen „Mietgesetzbuch“ verständlich zusammengefasst werden, damit Mieter und Vermieter in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten ohne fachliche Hilfe unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen. Die im Jahre 2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform hat dieses Ziel leider deutlich verfehlt. Im Regelfall müssen sowohl Mieter als auch Vermieter einen Rechtsanwalt für Mietrecht beauftragen, um rechtlich abgesichert zu sein.

Mietrecht als komplexes Labyrinth

Das Mietrecht ist nach wie vor ein komplexer Paragraphendschungel, der für Rechtsunkundige schnell zu einem Labyrinth ohne Ausweg werden kann. So gelingt es im Zweifel keinem privaten Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung ohne formale Begründungsmängel zu verfassen. Umgekehrt vollbringen nur sehr wenige Mieter das Kunststück, ein Wohnraummietverhältnis erfolgreich fristlos zu beenden, auch wenn die Wohnung voller Schimmel ist und ein weiterer Aufenthalt in den Räumen eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit zur Folge hätte. Dies liegt daran, dass das geltende Mietrecht den Eintritt wesentlicher Rechtsfolgen davon abhängig macht, dass vorher eine Reihe formeller Hürden übersprungen werden, von deren Existenz Normalbürger indes nichts wissen (können).

Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundesgerichtshof das Mietrecht in den letzten Jahren durch seine Jurisdiktion noch zusätzlich verkompliziert hat. Die Karlsruher Richter haben vor allem im Bereich der Schönheitsreparaturen durch immer neue Entscheidungen für manche Verwirrung gesorgt. Inzwischen fällt es selbst vielen Fachleuten schwer, die rasante Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts im Überblick zu behalten. Als Mieter oder Vermieter kann man vor dieser Situation kapitulieren, indem man im Streitfall einfach auf seine Rechte klaglos verzichtet.

Die bessere Alternative: Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht

Die andere Alternative ist die Inanspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der sich erwiesenermaßen auf die Bearbeitung mietrechtlicher Mandate spezialisiert hat. Als Fachanwalt für Mietrecht verfügt Rechtsanwalt Sonneborn insoweit über alle notwendigen Qualifikationen.

Seit über zehn Jahren vertritt er in mietrechtlichen Angelegenheiten Privatleute – sowohl Mieter als auch Vermieter – und verschiedene Unternehmen der Immobilienbranche, etwa Maklerfirmen und Hausverwaltungen. Im Bereich des Wohnraummietrechts hat er in hunderten von Prozessen wertvolle praktische Erfahrungen erworben. Sein Wissen besteht nicht nur aus grauer Theorie, sondern ist geprägt von einem kreativen Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Von dieser Berufserfahrung können auch Sie profitieren.

Im Bereich des Gewerberaummietrechts beschäftigt sich Rechtsanwalt Sonneborn nicht nur mit der Führung von Prozessen, sondern vor allem auch mit der professionellen Gestaltung von Mietverträgen. Hierbei handelt es sich um eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit, denn schon ein kleiner Schriftformmangel – etwa infolge nicht zu Papier gebrachter Nebenabreden – kann schnell dazu führen, dass ein auf die Dauer von zehn oder mehr Jahren angelegter Vertrag vom Mieter bereits kurz nach Beginn des Mietverhältnisses ordentlich gekündigt werden darf. Findet sich nachfolgend kein Anschlussmieter, so kann für den Vermieter hieraus ohne weiteres ein Schaden in sechsstelliger Höhe erwachsen! Schon wegen dieses außerordentlichen Haftungsrisikos gehört der Entwurf eines langfristigen Gewerberaummietvertrages nur in die Hände eines echten Profis. Die Kostenfrage beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Sonneborn gerne auf telefonische Anfrage.