Privates Baurecht – Fachanwalt für Sie als Bauherr

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Hierzulande ist das private Baurecht nicht in einem einzelnen Gesetzbuch geregelt. Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sowie die nachbarschützenden Normen des Privatrechts. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eigentlich für den Bereich des Bauwesens der öffentlichen Hand gedacht, sie wird aber in den Teilen B (VOB/B) und C ebenfalls häufig in privatrechtlichen Verträgen einbezogen. Ihre Regelungen haben den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um diese komplexen Sachverhalte zu bewältigen stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für privates Baurecht zur Seite.

Rechtsanwalt für privates Baurecht mit jahrelanger Erfahrung

Rechtsanwalt Sonneborn ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig. Er kann im Bedarfsfall zur Lösung technischer Probleme auf ein Netzwerk von Bausachverständigen zurückgreifen. Im Rahmen seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts hat er sich nicht nur erhebliche Rechtskenntnisse angeeignet, sondern auch Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Bautechnik erworben. Rechtsanwalt Sonneborn ist im Auftrage der Rechtsanwaltskammer Hamm auf diesem Rechtsgebiet als Dozent für die anwaltsorientierte Juristenausbildung der Rechtsreferendare im Landgerichtsbezirk Hagen zuständig und ist schon deshalb bemüht, seine Rechtskenntnisse im Bereich des privaten Baurechts stets zu aktualisieren. Zu diesem Zweck besucht er regelmäßig juristische Fortbildungsveranstaltungen und pflegt einen regen Gedankenaustausch mit befreundeten Architekten und Bausachverständigen. Dies macht ihn zu einem idealen Ansprechpartner in allen Fragen rund um das private Baurecht. Da Bauprozesse in der Regel sehr viel Zeit und Geld kosten, sucht Rechtsanwalt Sonneborn im wohlverstandenen Interesse seiner Mandantschaft zunächst immer nach einvernehmlichen Lösungen und prozessvermeidenden Strategien. Manchmal lässt sich trotz dieser Bemühungen eine gerichtliche Auseinandersetzung jedoch nicht vermeiden.

Gerichtliche Fälle im Bereich des privaten Baurechts

In diesen Fällen führt Rechtsanwalt Sonneborn die notwendigen Prozesse mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, indem er mit viel Geschick und der nötigen Beharrlichkeit für Ihre Interessen kämpft. Für Rechtsanwalt Sonneborn ist es gerade in Fällen des privaten Baurechts eine Selbstverständlichkeit, sich vor Ort ein genaues Bild von der Sachlage zu machen. Im Rahmen von Ortsterminen, die im Einzelfall auch mehrere Stunden dauern können, erfasst er mit Hilfe von Digitalaufnahmen etc. vorhandene Baumängel. Auf diesem Wege werden Beweise für einen möglichen Prozess gesichert. Auf Wunsch des Mandanten können geeignete Bausachverständige bereits frühzeitig einbezogen werden, und zwar entweder als Privatgutachter oder als vom Gericht bestellte Sachverständige im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens.

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein eigenständiges gerichtliches Verfahren, das ausschließlich der Sicherung von Beweisen durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen dient. Gerade im Bereich des privaten Baurechts ist ein selbständiges Beweisverfahren in vielen Fällen die erste Wahl, weil hierdurch schwierige technische Sachverhalte überhaupt erst aufgeklärt und die voraussichtlich anfallenden Kosten der Mangelbeseitigung ermittelt werden können. In vielen Fällen lassen sich durch das Beweisverfahrens kostspielige Folgeprozesse vermeiden.