Reiserecht

Sie suchen rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Sie saßen den ganzen Tag am Flughafen fest, bis Ihre Maschine endlich abhob? Die Maschine war überbucht und Sie konnten nicht mehr mitfliegen? Sie sind auf Mallorca gelandet, Ihr Gepäck aber nicht? Sie mussten in einer dreckigen Dusche duschen oder hatten Wollmäuse unter Ihrem Bett?

Wir können Ihnen Ihre erholsame Zeit nicht wiederherstellen oder Ihren Koffer zurückholen, wir können Ihnen aber als Rechtsanwalt für Reiserecht dabei helfen, Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter oder gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, damit Sie Ihre gerechte Entschädigung erhalten.

Reisepreisminderungen, Schadensersatz und vieles mehr können Ansprüche sein, die sich für Sie ergeben. Und wenn der Flieger Verspätung hat, greifen oft auch die Ersatzansprüche der EU-Verordnung, die Beträge zwischen 250,00 € und 600,00 € für Sie vorsehen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es z. B. um

• Schadensersatz bei Flugverspätung oder Annullierung,
• Reisepreisminderung,
• Kofferverlust,

geht. Also zögern Sie nicht einen Besprechungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren!

ACHTUNG:
Bitte beachten Sie bei Ihrer Terminvereinbarung mit uns, dass Reisemängel in einer Frist von einem Monat nach dem Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden müssen.

Während der Reise sollten Sie dem Reiseleiter zudem eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und/oder sich schriftlich von ihm bestätigen lassen, dass er die Mängel nicht beseitigen kann.