Schadensrecht

Außerhalb des Straßenverkehrs können sich die unterschiedlichsten Schadensfälle ereignen: Personen werden von herabfallenden Gebäudeteilen getroffen, rutschen auf vereisten Bürgersteigen aus oder werden Opfer einer Gewalttat. Die Folgen sind oftmals genau so weitreichend wie bei einem Verkehrsunfall. Neben Sachschäden haben die Opfer vielfach beträchtliche Verletzungen – mitunter sogar bleibende Schäden – zu beklagen. In einer solchen Situation sorgen wir als Rechtsanwalt für Schadensrecht für eine finanzielle Wiedergutmachung der erlittenen Schäden.

Das bereits am 01.08.2002 in Kraft getretene „neue“ Schadensersatzrecht schafft mehr Gerechtigkeit im Sinne eines deutlich verbesserten Opferschutzes, indem es die Rechtsstellung der Geschädigten stärkt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erweiterung des Anspruches auf Schmerzensgeld. Ein solcher Anspruch auf Ersatz „immaterieller Schäden“ konnte bisher nur geltend gemacht werden, wenn es durch ein Verschulden des Verursachers zu Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen kam.

Schmerzensgeldanspruch geltend machen

Der Schmerzensgeldanspruch hängt nach neuem Recht nicht mehr davon ab, ob die Schädigungen schuldhaft herbeigeführt wurden (§ 253 BGB). Nun kann der Geschädigte generell, auch dann, wenn Gefährdungshaftungstatbestände greifen, Schmerzensgeld fordern. Er kann also für immaterielle Beeinträchtigungen, die weder einen Sach- noch Vermögensschaden darstellen, eine billige Entschädigung in Geld beanspruchen, wenn eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Trotz dieser gesetzlichen Ausgangslage erlangt der Geschädigte nicht ohne weiteres eine adäquate Schadensregulierung. Ohne kompetente anwaltliche Vertretung werden – insbesondere von Haftpflichtversicherungen – oftmals viel zu geringe Schmerzensgeldbeträge gezahlt. Aufgrund jahrelanger Berufserfahrung wissen wir genau, wie viel Geld Ihnen tatsächlich zusteht und setzen uns dafür ein, dass Sie es auch erhalten. Als Rechtsanwalt für Schadensrecht machen wir Ihren gesamten Anspruch geltend.

Im Bereich des Schadensrechts können Sie sich sowohl an Rechtsanwalt Löber als auch an Rechtsanwalt Sonneborn wenden. In jedem Fall erhalten Sie einen Beistand, der dafür sorgt, dass eine finanzielle Kompensierung der erlittenen Schäden erfolgt. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit unterschiedlichsten Schmerzensgeldtabellen, in denen auch Fälle aufgelistet sind, nach denen man im Internet vergeblich sucht. Wir vergessen auch nicht zu prüfen, ob ein Haushaltsführungsschaden vorliegt. Dieser in der Regel auf einer Körperverletzung beruhende Schaden entsteht dadurch, dass jemand seinen eigenen Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig gewesen sind, um den Haushalt durch Dritte zu führen.

Rechtsanwalt für Schadensrecht für jeden Fall

Ersetzt verlangen kann man auch die fiktiven Kosten einer Haushaltshilfe, etwa dann, wenn der Geschädigte den Haushalt trotz bestehender Einschränkungen selbst geführt hat oder sich dabei von Freunden und Verwandten unterstützen ließ. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition wird selbst von Rechtsanwälten oftmals vernachlässigt. Art und Umfang unseres Arbeitseinsatzes ist nicht abhängig von der Größenordnung der zu erwartenden Schadensersatzleistung. Unser Interesse an einem Fall bestimmt sich nicht nach der Höhe des Honorars, so dass wir – ohne Ansehung des Streitwerts – alle Mandanten mit dem gleichen Engagement vertreten. Nach unserem Selbstverständnis darf die Frage, ob und inwieweit ein Schaden finanziell ausgeglichen wird, nicht davon abhängen, ob sich der Rechtsanwalt dabei eine „goldene Nase“ verdient. Wir haben auch ein offenes Ohr für die Sorgen und Ängste derjenigen Mandanten, denen zum Glück nur ein vergleichsweise geringer Schaden entstanden ist.