Vertragsrecht

Die jedem Juristen aus dem Studium bekannten lateinischen Worte „pacta sunt servanda“(Verträge sind einzuhalten) beschreiben das Prinzip der Vertragstreue. Einzuhalten sind jedoch längst nicht alle Verträge. Heutzutage kann schon die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel dazu führen, dass die Durchführbarkeit des gesamten Vertrages in Frage gestellt wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, sorgt mit einem guten Vertrag vor, indem er selbigen von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht verfassen oder zumindest prüfen und verbessern lässt.

Das Internet hat dazu geführt, dass Rechtsanwälte für Vertragsrecht heute seltener mit der Gestaltung von Verträgen beauftragt werden. Zu fast jedem Vertragstyp findet man im Internet eine Fülle von Formulierungshilfen und Mustern, die von verschiedensten Anbietern kostenlos zum Download bereitgestellt werden. Da ist die Versuchung groß, sich aus den insoweit verfügbaren Materialien einen passenden Vertrag zu „basteln“, um nicht die vermeintlich viel zu kostspieligen Dienste eines Juristen in Anspruch nehmen zu müssen.

Finger weg von Verträgen aus dem Internet

Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, wünschen wir Ihnen dabei viel Glück. Das werden Sie auch brauchen, denn auf diese Weise erhält man in den seltensten Fällen ein brauchbares Vertragswerk. Unabhängig von der Frage, ob die jeweiligen Dienstanbieter im Internet überhaupt rechtsprechungskonforme Verträge feilhalten, lässt sich so im Zweifel kein Vertrag gestalten, der ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Sie würden sich bei Zahnschmerzen doch auch nicht selbst behandeln, sondern einen erfahrenen Zahnarzt aufsuchen, der einen guten Ruf genießt. Ebenso sollten Sie verfahren, wenn es darum geht, einen wichtigen Vertrag aufzusetzen.

Verträge von uns als Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Damit sich unsere Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten, bieten wir unseren Mandanten regelmäßig die Vereinbarung eines Zeit- oder Pauschalhonorars an. Der damit verbundene finanzielle Aufwand wird sich für Sie auf jeden Fall als gewinnbringende Investition erweisen, denn ein guter Vertrag erspart allen Beteiligten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem auch Geld, weil er unnötige Prozesse vermeidet. Das oben Gesagte gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf deren Erstellung sich Rechtsanwalt Sonneborn spezialisiert hat. Die AGB vieler mittelständischer Firmen aus dem Märkischen Kreis stammen inzwischen aus seiner fachkundigen Feder. Auf Nachfrage können wir Ihnen gerne entsprechende Referenzen nennen.

Professionelle Verträge von uns

Auf Wunsch erstellen bzw. prüfen wir für Sie folgende Vetragstypen: AGB, Architektenverträge, Arbeitsverträge, Bauverträge, Beratungsverträge, Bürgschaftsverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Gesellschaftsverträge, Gewerberaummietverträge, Kaufverträge, Künstlerverträge, Leasingverträge, Lizenzverträge, Maklerverträge, Modell-Verträge (Foto/Film), OEM-Verträge, Pachtverträge, Partnerschaftsverträge, Pferdekaufverträge, Providerverträge, Provisionsvereinbarungen, Schenkungsverträge, Sponsorenverträge, Softwareentwicklungsverträge, Stundungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Werkverträge, Werklieferungsverträge, Wohnraummietverträge u.v.m.