Gemäß § 11 Absatz 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte – BORA – sind Anfragen des Mandanten immer unverzüglich zu beantworten. In § 5 schreibt die BORA weiterhin vor, dass ein Rechtsanwalt stets die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten hat. Aus beiden Bestimmung ergibt sich die Verpflichtung, dass ein Rechtsanwalt für seine Mandantschaft laufend erreichbar sein muss. Das Telefon ist in jeder Rechtsanwaltskanzlei das wichtigste Kommunikationsmittel. Es steht zusammen mit dem Schriftverkehr per Post und Telefax im Mittelpunkt unserer Büroorganisation. Während unserer Bürozeiten können Sie uns auf diesem Wege permanent erreichen. Wenn es mal besonders eilig sein sollte, können Sie die Rechtsanwälte Löber und Sonneborn aber auch zu „anwaltsunüblichen“ Uhrzeiten telefonisch erreichen. Scheuen Sie sich also nicht, in Notfällen anzurufen!

Rechtsanwalt Dirk Löber

Rechtsanwalt Löber ist in dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten unter der obigen Mobilfunknummer täglich von 0 Uhr bis 24 Uhr erreichbar, insbesondere in Fällen von Durchsuchungen oder Festnahmen.

Rechtsanwalt Dirk Löber
Rechtsanwalt Torsten Sonneborn

Rechtsanwalt Torsten Sonneborn