Kaufrecht

Mit manchen Rechtsgebieten – z.B. dem Strafrecht – kommen einige Menschen zeit ihres Lebens nicht in Berührung. Das Kaufrecht spielt hingegen in unserem Alltag eine große Rolle. Fast täglich schließen wir Kaufverträge ab, sei es beim Einkauf im Supermarkt oder bei der Teilnahme an einer Internet-Auktion (eBay). In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt es dabei zu keinen Problemen. Kompliziert wird es erst, wenn eine der Vertragsparteien die ihr obliegenden Pflichten nicht oder nicht richtig erfüllt. Der Jurist spricht dann von einer Leistungsstörung. An dieser Stelle ist in fast allen Fällen ein Rechtsanwalt für Kaufrecht gefragt. Das Recht der Leistungsstörungen ist durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zu Modernisierung des Schuldrechts grundlegend geändert worden. Es muss hiernach vor allem unterschieden werden, ob es sich bei dem Kaufgegenstand um eine neue oder gebrauchte Sache handelt.

Privater Kaufvertrag oder Verbrauchsgüterkauf?

Für die Beurteilung der Rechtslage ist ferner von Bedeutung, ob es sich um einen Kaufvertrag zwischen Privatleuten oder um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, bei dem der Verkauf einer nicht gebrauchten Sache durch einen Unternehmer erfolgt. Infolge dieser Differenzierung ergeben sich aus dem Gesetz sehr unterschiedliche Rechtsfolgen, die für den Normalbürger oft nicht zu durchschauen sind. Rechtsanwalt Sonneborn sieht es als seine Aufgabe an, Ihnen in dieser Situation den richtigen Weg zu weisen. Er verfügt vor allem im Bereich des Immobilien- und Autokaufrechts über eine reichhaltige Berufserfahrung. Da beim Verkauf gebrauchter Häuser und Fahrzeuge in aller Regel ein Haftungsausschluss vereinbart wird, durch welchen die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, stellt dabei die Vertretung „betrogener“ Käufer regelmäßig eine große juristische Herausforderung dar.

Sachmängelanspruch mit Ihrem Fachanwalt für Kaufrecht

Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz etc.) gelingt in solchen Fällen nur, wenn dem Käufer der Nachweis gelingt, dass ihm der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Dazu muss bewiesen werden, dass der Verkäufer von einem offenbarungspflichtigen Mangel positive Kenntnis hatte. In der Praxis erweist sich dies oftmals als schwierige Aufgabe, etwa wenn der Verkäufer eines Autos behauptet, dass ihm das zu Tage getretene Getriebeproblem angeblich nicht bekannt gewesen sei oder der Veräußerer einer Immobilie einwendet, dass es in dem von ihm verkauften Haus in der Vergangenheit nie Feuchtigkeitsschäden gegeben habe. Neben juristischem Sachverstand ist dann auch ein hoßes Maß an Kreativität und Raffinesse gefragt, um den Verkäufer als Lügner zu entlarven. Dahingehend geführte Prozesse werden zumeist mit großer Verbissenheit ausgetragen. Vor allem der Käufer benötigt dann einen Rechtsanwalt, der sich hartnäckig für die Rechte seines Mandanten einsetzt.

Ihr Rechtsanwalt für Kaufrecht mit jahrelanger Erfahrung

Dass Rechtsanwalt Sonneborn hierzu bereit und in der Lage ist, hat er bereits in zahlreichen Gerichtsverfahren eindrucksvoll bewiesen. Besondere Sachkunde hat sich Rechtsanwalt Sonneborn auch im Bereich derjenigen Kaufverträge angeeignet, die über das Internet zustande kommen. Diese Materie erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Fernabsatzbestimmungen. Darüber hinaus muss man sich auch mit den praktischen Abläufen eines Internetgeschäfts bestens auskennen. Wertvolle Erfahrungen auf diesem Gebiet hat Rechtsanwalt Sonneborn unter anderem dadurch gesammelt, dass er eine ganze Reihe von Mandanten bei der Einrichtung ihres Internetshops beraten hat.