PORTRAIT
An der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaften. Schon während seiner Referendarzeit war er in Lüdenscheid tätig und ist dort seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Um seine ehrgeizigen Vorstellungen von der Ausübung des Anwaltsberufes individuell verwirklichen zu können, gründete er im Jahre 2003 gemeinam mit seinem Sozius Dirk Löber die Rechtsanwaltskanzlei Löber & Sonneborn.
Als einen besonderen Schwerpunkt seiner Berufsausübung hat Rechtsanwalt Sonneborn das Arbeitsrecht ausgewählt. Schon im Jahr 2005 wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als solcher vertritt er fast nur Arbeitnehmer und Führungskräfte und hat dabei umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt, die durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen stetig ausgebaut werden. Die Führung von Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen gehört zu seinen alltäglichen Aufgaben. Er setzt sich mit ungewöhnlichem Engagement dafür ein, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz entweder behalten oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wenigstens zu zufrieden stellenden finanziellen Konditionen erfolgt. Darüber hinaus vertritt er Arbeitnehmer gegenüber der Agentur für Arbeit bei Folgeproblemen, welche die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen kann: Sperrzeit, Anrechnung von Abfindungen u.s.w. Aber auch auf dem Gebiet des Mietrechts hat Rechtsanwalt Sonneborn schon hunderte von Fällen bearbeitet und auf diese Weise reichhaltige praktische Erfahrungen erworben. Als Mietrechtler ist er u.a. tätig für Privatpersonen und unterschiedlichste Unternehmen der Immobilienbranche, wie z.B. Maklerfirmen und Hausverwaltungen. Seit dem Jahr 2007 ist er Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und führt Mietprozesse jeder Art. Die Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen und Mietaufhebungsvereinbarungen gehört zu seinen vornehmlichen Aufgaben, ebenso die Erklärung von Kündigungen, die Anzeige von Mietmängeln und die Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen. Trotz der erworbenen Fachanwaltsqualifikationen versteht sich Rechtsanwalt Sonneborn nach wie vor als Generalist und steht seiner Mandantschaft deshalb auch außerhalb des Arbeitsrechts und Mietrechts hilfreich und kompetent zur Seite, und zwar insbesondere auf folgenden Gebieten des Zivilrechts: EDV-Recht, privates Baurecht, Erbrecht, Haftpflichtrecht, Internetrecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht. Als Freizeitreiter gilt sein besonderes Interesse darüber hinaus dem Pferderecht. Auf diesem Rechtsgebiet befasst er sich vor allem mit dem Pferdekaufrecht.
Neben seiner eigentlichen Berufstätigkeit hält Rechtsanwalt Sonneborn – auf Wunsch mit multimedialer Unterstützung – Vorträge zum Arbeitsrecht, Mietrecht und Pferderecht und nutzt dabei seine didaktischen Fähigkeiten. Ab dem Jahr 2010 ist er im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Hamm als Dozent für die anwaltsorientierte Juristenausbildung der Rechtsreferendare im Landgerichtsbezirk Hagen auf dem Gebiet des Mietrechts und des privaten Baurechts zuständig und hofft, auf diesem Wege sein Wissen an junge Juristen weitergeben zu können.
Als Arbeitsrechtler ist Rechtsanwalt Sonneborn auch außerhalb des Märkischen Kreises tätig. Er vertritt seine Mandanten überall in Nordrhein-Westfalen.