Zertifiziertes Kanzleimanagements

Gemäß unserem eigenen Qualitätsanspruch und den hohen Qualitätserwartungen unserer Mandanten haben wir unser Kanzleimanagement einer Überprüfung durch eine externe Zertifizerungsgesellschaft unterzogen. Seit dem 27.11.2012 ist die Büroorganisation unserer Rechtsanwaltskanzlei gemäß DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte durch die DEKRA Certification GmbH (Zertifikats-Reg.-Nummer 91109745/1-29). Sämtliche Abläufe in unserer Büroorganisation sind entsprechend der weltweit einheitlichen Dienstleistungsnorm DIN EN ISO 9001:2015 standardisiert und in unserem Qualitätsmanagement-Handbuch dokumentiert. Die Arbeitsabläufe in unserem Büro sind nun straff organisiert und werden fortlaufend optimiert. Auf diese Weise ist bei der Mandatsbearbeitung ein hoher und einheitlicher Qualitätsstandard gewährleistet. Diesen Meilenstein haben wir vor allem dem tatkräftigen Einsatz unserer Qualitätsbeauftragten, Marion Löber, zu verdanken, die unser Kanzleiteam seit 2010 verstärkt.

Die DEKRA Cerifikation GmbH bescheinigt uns, ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der Norm DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt zu haben und aufrecht zu erhalten. Die Norm DIN EN ISO 9001:2015 verlangt, dass wiederkehrende Tätigkeiten und Abläufe in unserer Rechtsanwaltskanzlei verbindlich festgehalten und fortwährend verbessert werden. Wir unterhalten daher u.a. ein Beschwerdemanagement, d.h. wir hören auf die Optimierungsvorschläge unserer Mandanten und lernen aus unseren Fehlern. Besonders wichtig ist für uns die Feststellung, dass wir das QM-System in unserer Kanzlei nicht von „oben herab“ eingeführt haben. Es wurden vielmehr alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnbringend in das Verfahren einbezogen. Gemeinsam haben wir innerbetriebliche Abläufe – etwa die Bearbeitung der täglichen Eingangspost – analysiert, bewertet und verbessert. Der Zertifizierungsprozess hat Spaß gemacht und unseren Teamgeist noch weiter gestärkt.

DEKRA ISO 9001

Für uns ist das QM-System weit mehr als der bloße Zertifizierungsstempel auf unserem Briefpapier. Unser QM-Handbuch verstaubt deshalb auch nicht im hintersten Bücherregal unserer Kanzlei, sondern dient unseren Miarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich als Nachschlagewerk. Unser QM-Handbuch beschreibt in übergeordneter Form die eingeführten organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität unserer anwaltlichen Dienstleistungen. Gergelt sind dort alle wesentlichen Zuständigkeiten und Kanzleiabläufe. Ziel des Ganzen ist die Steigerung unserer Qualität und Produktivität. Außerdem verhilft uns das QM-System zu mehr Transparenz und Übersichtlichkeit.

Was sind die Vorteile eines zertifiziertes Kanzleimanagements aus Sicht des Mandanten?

Als serviceorientierte Rechtsanwaltskanzlei optimieren wir durch das QM-System sämtliche qualitätsrelvanten Abläufe. Im Ergebnis werden dadurch Fehlerquoten gesenkt und Bearbeitungszeiten verkürzt. Die Schaffung einer mandantenorientierten, reibungsarmen Organisation macht sich bereits in unserem Wartezimmer bemerkbar. Dort herrschen im Regelfall keine bzw. nur geringe Wartezeiten. Wir bemühen uns ständig, Mandantenanforderungen zu erkennen und zu erfüllen. Dies geschieht etwa in der Form, dass wir bei Bedarf und in Abhängigkeit der Dringlichkeit der betreffenden Angelegenheit Termine auch am Abend und am Wochenende vergeben und auf Wunsch auch Beratungstermine vor Ort – etwa in den Geschäftsräumen gewerblicher Mandanten oder in den Privaträumen von Mandanten mit eingeschränkter Mobilität – wahrnehmen. Die persönliche Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt ist für uns ebenso wichtig wie unsere telefonische Erreichbarkeit. Rückrufbitten unserer Mandanten werden in der Regel noch am gleichen Tag, spätestens am nächsten Tag durch den sachbearbeitenden Anwalt bzw. den jeweiligen Abwesenheitsverterter erfüllt.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass sich das Zertifikat der DEKRA Certification GmbH nicht auf die die eigentliche anwaltliche (juristische) Qualifikation bezieht. Mit anderen Worten: Dass unser Kanzleimanagement entsprechend der Norm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert wurde, bedeutet nicht, dass bei uns „bessere“ Anwälte arbeiten.

Aus diesem Grunde weisen wir auf unseren Briefbögen auch textlich auf den eigentlichen Gegenstand der Zertifizierung hin: „Unsere Kanzlei ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement.“ Damit wollen wir eine Irreführung vermeiden. Der von uns gewählte Erläuterungstext orientiert sich an den Vorgaben der Rechtsprechung, insbesondere an der maßgeblichen Entscheidung des OLG Hamm vom 31.01.2012: