eAU seit Anfang 2023 verpflichtend
Seit Anfang 2023 wird es für Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anstelle einer Papierbescheinigung auszustellen. Dies ist ein Teil der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit, die darauf abzielt, den Prozess der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Aus Sicht des Arbeitnehmers bedeutet die Einführung der eAU hauptsächlich eine Änderung im Prozess der Krankmeldung. Statt einer Papierbescheinigung wird die eAU von einem Arzt oder einer Ärztin elektronisch ausgestellt und direkt an den Arbeitgeber übermittelt.
Ein Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass die eAU schneller übermittelt werden kann als eine Papierbescheinigung und somit die Bearbeitung der Krankmeldung beschleunigt wird. Es gibt auch keine Notwendigkeit mehr, die Bescheinigung selbst an den Arbeitgeber zu übergeben oder per Post zu versenden.
Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie über eine gültige E-Mail-Adresse und eine mobile Nummer verfügen, damit sie die eAU erhalten und an ihren Arbeitgeber weiterleiten können. Es ist auch wichtig, sich im Vorfeld über die Datenschutzrichtlinien und die Sicherheit der Plattform zu informieren, auf der die eAU übertragen wird.