Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?

In dieser neuen News-Serie möchten wir Ihnen gerne die einzelnen Rechtsgebiete kurz und prägnant erklären. Wir beziehen uns dabei selbstverständlich auf die Rechtsgebiete, in denen wir Sie gerne unterstützen.

Heute möchten wir Ihnen das Rechtsgebiet Arbeitsrecht vorstellen. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zwischen abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) zu ihren Arbeitgebern.

Geregelt werden in diesem Rechtsgebiet alle Fragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Die Grundlage für die geschlossenen Arbeitsverhältnisse stellt der Arbeitsvertrag dar, welcher im Rahmen von arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschlossen wird.

Das Arbeitsrecht kann von folgenden Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden:

  • Vollzeitarbeitnehmer

  • Teilzeitkräfte

  • Minijobber

  • Saisonarbeiter

  • Leiharbeitnehmer

Welcher unserer Rechtsanwälte ist für Sie der richtige Ansprechpartner?

Kaum ein Rechtsgebiet ist so politisch geprägt wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Sonneborn hat sich deshalb als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dazu entschieden, in diesem Konfliktfeld eine eindeutige Stellung zu beziehen und vertritt daher – abgesehen von einigen ausgesuchten Arbeitgebern – generell nur Arbeitnehmer. Dies entspricht seiner sozialpolitischen Überzeugung und hat überdies den Vorteil, dass auf diese Weise klare Fronten geschaffen und Argumentationswidersprüche vermieden werden.

Entscheidend ist, dass am Ende des Verfahrens ein optimales Ergebnis für Sie erzielt wird. Dafür setzt sich Rechtsanwalt Sonneborn in jedem seiner Fälle mit fundiertem Wissen, reichhaltiger Berufserfahrung und größtmöglichem Engagement ein. Rechtsanwalt Sonneborn ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht inzwischen bundesweit tätig und vor jedem deutschen Arbeitsgericht, auch dem Bundesarbeitsgericht (BAG), vertretungsberechtigt.