Rechtsgebiet: Familienrecht
Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?
In dieser News-Serie möchten wir Ihnen gerne die einzelnen Rechtsgebiete kurz und prägnant erklären. Wir beziehen uns dabei selbstverständlich auf die Rechtsgebiete, in denen wir Sie gerne unterstützen.
Heute für Sie: das Familienrecht. Das Familienrecht wird dem Zivilrechts zugeordnet und beinhaltet alle Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienangehörigen untereinander und gegenüber Dritten regeln. Daneben sind die Vormundschaft, die Pflegschaft und das Betreuungsrecht Teil des Familienrechts.
Wer gehört zur Familie?
Alle Personen, die aufgrund einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandt- oder Schwägerschaft verbunden sind, werden im Familienrecht zur Familie gezählt. Das Institut der Ehe und Familie wird durch Art. 6 GG garantiert und geschützt.
Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind regelmäßig folgende Bereiche:
Welcher unserer Rechtsanwälte ist für Sie der richtige Ansprechpartner?
In diesen Fällen führt Rechtsanwalt Löber die notwendigen Prozesse mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, vor allem im Bereich der konfliktträchtigen Folgesachen: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht, Teilung oder Zuweisung von Hausrat und Ehewohnung.
Rechtsanwalt Löber versteht sich nicht als reiner Scheidungsanwalt und ist daher auch auf anderen familienrechtlichen Gebieten tätig. Er begleitet seine Klienten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist er oft tätig, um seine Mandantinnen wirksam vor häuslicher Gewalt zu schützen.