Rechtsgebiet: Privates Baurecht
Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?
In dieser News-Serie möchten wir Ihnen gerne die einzelnen Rechtsgebiete kurz und prägnant erklären. Wir beziehen uns dabei selbstverständlich auf die Rechtsgebiete, in denen wir Sie gerne unterstützen.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Inhaltlich umfasst das Rechtsgebiet praktisch das gesamte Normensystem für die Planung und Errichtung von Bauwerken. Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sowie die nachbarschützenden Normen des Privatrechts.
Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht
Während das öffentliche Baurecht verbindliche Vorschriften beinhaltet, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt werden, behandelt das private Baurecht die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten.
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Rechtsanwalt Sonneborn ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig. Er kann im Bedarfsfall zur Lösung technischer Probleme auf ein Netzwerk von Bausachverständigen zurückgreifen. Im Rahmen seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts hat er sich nicht nur erhebliche Rechtskenntnisse angeeignet, sondern auch Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Bautechnik erworben.