Rechtsgebiet: Reiserecht
Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?
Im Reiserecht gibt es eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen, die sowohl den Reisenden als auch den Reiseveranstalter betreffen. Ein wichtiger Aspekt im Reiserecht ist zum Beispiel die vertragliche Vereinbarung zwischen Reisendem und Reiseveranstalter, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt werden.
Haftung
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Haftung des Reiseveranstalters. Im Falle von Mängeln oder Schäden während der Reise, haftet der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden. Hierbei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im Vertrag festgelegt werden.
Reisepreisminderungen, Schadensersatz und vieles mehr können Ansprüche sein, die sich für Sie ergeben. Und wenn der Flieger Verspätung hat, greifen oft auch die Ersatzansprüche der EU-Verordnung, die Beträge zwischen 250,00 € und 600,00 € für Sie vorsehen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es z. B. um
geht.