Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

In welchen Verfahren vertreten wir Sie?

In diesem Fall ging es um einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Unserem Mandanten (m|w|d) wurde vorgeworfen, sich während der zeitweise verhängten Ausgangssperre außerhalb seines Wohnsitzes aufgehalten zu haben.

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 können mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. In diesem Verfahren wurde ein Bußgeld über 328,50 € verhängt.

Durch eine geschickte Herangehensweise und weitreichende Erfahrungen auf diesem Themengebiet konnten wir eine Einstellung der Verfahrens erwirken.