Zivilprozessordnung

Die deutsche Zivilprozessordnung regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft. Sie stellt somit die Grundlage für unseren gesamten Tätigkeitsbereich dar und macht es überhaupt erst möglich, dass wir Sie als unseren Mandaten (m|w|d) vertreten können.

Kurz gesagt, ist die Zivilprozessordnung die "Mutter aller Prozessordnungen".